FAQ - EDIFACT & Market Communication
Häufig gestellte Fragen zu EDIFACT & Market Communication
▶Wie lange dauert ein typischer Lieferantenwechsel im Strommarkt?
Ein typischer Lieferantenwechsel im deutschen Strommarkt dauert gemäß GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) und § 20a EnWG standardmäßig drei Werktage ab Eingang der vollständigen Anmeldung beim Netzbetreiber.
Ablauf und Fristen:
- Kündigung durch den Kunden (oder neuen Lieferanten) beim alten Lieferanten (LF alt).
- Anmeldung durch den neuen Lieferanten (LF neu) beim Netzbetreiber (NB) via UTILMD (EDIFACT-Nachricht Z38) mit Bilanzkreiszuordnung.
- Prüfung durch den NB (Vollständigkeit, MaLo-ID, Bilanzkreis) – 1 Werktag bei Vorliegen der MaLo-ID, sonst 3 Werktage.
- Bestätigung des Wechsels via UTILMD (Z39) an LF neu und LF alt.
- Bilanzkreisabrechnung: Der NB meldet die Marktlokation (MaLo) zum Wechseltermin im Bilanzkreis des LF neu an.
Sonderfälle:
- 24-Stunden-Wechsel (BDEW-Anwendungshilfe): Möglich bei vorab validierten Stammdaten und digitaler Kommunikation, aber nicht flächendeckend umgesetzt.
- Ersatzversorgung (§ 38 EnWG): Endet automatisch nach 3 Monaten, falls kein neuer Vertrag zustande kommt.
Quellen: GPKE, EnWG, BDEW-Anwendungshilfe (24h-Wechsel), Monitoringberichte BNetzA.
▶Welche EDIFACT-Nachricht wird für einen Lieferantenwechsel verwendet?
Für einen Lieferantenwechsel im deutschen Energiemarkt wird die EDIFACT-Nachricht UTILMD (Utility Master Data) verwendet. Diese Nachricht ist zentral für die Marktkommunikation nach GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) und GeLi Gas (Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas).
Praktische Anwendung:
- UTILMD (A11): Der neue Lieferant (NLF) meldet den Wechsel beim Netzbetreiber (NB) an.
- UTILMD (A13): Der NB bestätigt den Eingang der Anmeldung.
- UTILMD (A15): Der NB bestätigt den Lieferbeginn (inkl. Bilanzkreiszuordnung).
- UTILMD (A12/A14/A16): Parallel erfolgt die Abmeldung beim alten Lieferanten (ALF) und Bestätigung des Lieferendes.
Die Nachricht enthält Stammdaten (z. B. Zählpunkt, Bilanzkreis, Vertragskontonummer) und steuert den prozessualen Ablauf gemäß § 40 EnWG. MSCONS (für Zählerstände) ergänzt den Wechsel, ist aber nicht direkt Teil des Lieferantenwechsel-Prozesses.
Quellen: [Quelle 14], GPKE/GeLi Gas (BNetzA-Beschlüsse).
▶Was passiert, wenn eine EDIFACT-Nachricht nicht rechtzeitig versendet wird?
Wenn eine EDIFACT-Nachricht (z. B. UTILMD für Lieferantenwechsel, MSCONS für Zählerstände oder INVOIC für Rechnungen) nicht fristgerecht versendet wird, hat dies konkrete Folgen:
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Prozessverzögerungen:
- Bei Lieferantenwechsel (GPKE/WiM) führt eine verspätete UTILMD zu Verzögerungen in der Marktkommunikation, z. B. bei der Anmeldung oder Abmeldung von Kunden. Der Wechsel kann nicht termingerecht vollzogen werden (§ 14 StromNZV/GasNZV).
- Bei Bilanzkreisabrechnung verzögert eine verspätete MSCONS die korrekte Zuordnung von Energiemengen, was zu Ungleichgewichten und Ausgleichsenergiekosten führt.
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Regulatorische Konsequenzen:
- Die BNetzA überwacht die Einhaltung der Fristen (z. B. 6 Wochen Vorlauf für Lieferantenwechsel). Bei wiederholten Verstößen drohen Bußgelder (§ 95 EnWG).
- Netzbetreiber oder Bilanzkreisverantwortliche (BKV) können Vertragsstrafen geltend machen, wenn Fristen (z. B. für Zählerstandsübermittlung) nicht eingehalten werden.
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Technische Folgen:
- Fehlende CONTRL-Bestätigungen oder APERAK-Fehlermeldungen blockieren den weiteren Prozess. Der Absender muss die Ursache klären (z. B. Syntaxfehler, falsche Empfänger-ID) und die Nachricht neu übermitteln (Quelle 6, 16).
- Im Gasbereich gilt eine Nachricht ohne Empfangsbestätigung als nicht verarbeitet – der Absender muss aktiv nachfassen (Quelle 4).
Praktische Lösung:
- Automatisierte Fristenüberwachung (z. B. via EDI-System) und Wiederholungsmechanismen für fehlgeschlagene Übertragungen.
- Bei kritischen Nachrichten (z. B. Stornierungen) sofortige manuelle Eskalation an den Empfänger.
▶Wie werden Bilanzkreise im Gasmarkt im Vergleich zum Strommarkt verwaltet?
Im deutschen Energiemarkt werden Bilanzkreise (BK) für Gas und Strom ähnlich verwaltet, unterscheiden sich jedoch in einigen praktischen Aspekten:
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Grundprinzip: In beiden Sparten dient der BK der Saldierung von Ein- und Ausspeisemengen (Strom: Energie; Gas: Volumen) und der Abwicklung von Handelstransaktionen. Die Verwaltung erfolgt über EDIFACT-Nachrichten (z. B. UTILMD für Stammdaten, MSCONS für Messwerte).
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Gasmarkt-Spezifika:
- Netzkonten: Gas-BK sind an Netzkonten gekoppelt, die Einspeisungen und Ausspeisungen pro Gasqualität (z. B. H-Gas, L-Gas) gegenüberstellen (§ 20a EnWG).
- Mengenumbewertung: Bei Gas wird das Volumen temperatur- und druckbereinigt (Mengenumbewertung), was zusätzliche Datenkommunikation (z. B. WiM-Prozesse) erfordert.
- Netzkopplungspunkte (NKP): Physikalische Übergänge zwischen Netzgebieten werden separat bilanziert (MaBiS).
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Strommarkt-Spezifika:
- Marktgebiete: Strom-BK sind direkt einem Marktgebiet (z. B. Deutschland/Österreich) zugeordnet, ohne Qualitätsunterschiede.
- Echtzeit-Bilanzierung: Die Ausgleichsenergie wird über den Regelenergiemarkt (Sekundärregelleistung, Minutenreserve) ausgeglichen, während Gas auf Tagesbilanzierung setzt.
Praktische Umsetzung:
- Lieferantenwechsel (GPKE): In beiden Sparten werden BK-Wechsel via UTILMD (Nachrichtentyp 55019) gemeldet.
- Messdaten: Strom nutzt MaBiS (Marktregeln für die Bilanzkreisabrechnung Strom), Gas GaBi Gas (Gasbilanzierung).
- Regulatorik: Die BNetzA überwacht die Prozesse, wobei Gas zusätzliche Vorgaben zur Gasqualität (DVGW-Regelwerke) berücksichtigt.
Quelle: BDEW-Rollenmodell MaKo (2023), EnWG, MaBiS/GaBi Gas.
▶Kann ein Kunde den Messstellenbetreiber selbst wählen?
Ja, ein Kunde (Anschlussnutzer) kann gemäß § 5 Abs. 1 MsbG seinen Messstellenbetreiber (MSB) frei wählen. Dies gilt für Strom- und Gaszähler, sofern der alternative MSB die technischen und regulatorischen Anforderungen erfüllt (z. B. Einhaltung der TAB, Datenschutz nach MsbG/DSGVO).
Praktische Umsetzung:
- Kunde wählt MSB (z. B. unabhängigen Anbieter oder Lieferanten mit Bündelangebot).
- Wechselprozess startet via EDIFACT-Nachrichten (z. B. UTILMD für Messstellenvertrag, WiM für Gerätewechsel).
- Neuer MSB übernimmt Einbau, Betrieb und Datenverteilung (z. B. MSCONS für Messwerte an Lieferanten/Bilanzkreisverantwortliche).
- Netzbetreiber (NB) wird über den Wechsel informiert (z. B. via GPKE).
Ausnahmen:
- Bei Liegenschaften (§ 6 Abs. 6 MsbG) kann der Anschlussnehmer für alle Zähler den MSB bestimmen (z. B. bei Mieterstrommodellen).
- Der grundzuständige MSB (meist NB) bleibt zuständig, wenn kein Wechsel erfolgt.
Quellen: § 5 MsbG, BDEW-Rollenmodell (MSB), GPKE/WiM-Prozesse.
▶Welche Fristen gelten für die Stammdatenaktualisierung?
In der deutschen Energiewirtschaft gelten für die Stammdatenaktualisierung folgende zentrale Fristen gemäß GPKE (Strom) und GeLi Gas sowie MaBiS/WiM:
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Lieferantenwechsel (An-/Abmeldung)
- Anmeldung (UTILMD/ORDERS): Spätestens 7 Werktage (WT) vor Lieferbeginn (GPKE § 4.1).
- Abmeldung: Unverzüglich nach Vorliegen des Grundes (z. B. Stilllegung), Antwort des Lieferanten innerhalb 3 WT (GeLi Gas, UC „Lieferende“).
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Stammdatenänderungen (z. B. Zählerwechsel, Bilanzierungsverfahren)
- Meldung an Netzbetreiber (NB): Unverzüglich, spätestens 10 WT nach Änderung (z. B. bei Gerätewechsel, CS-Handbuch Teil 1).
- Weiterleitung an Lieferant (LF): Durch NB innerhalb 3 WT nach Eingang der geprüften Daten.
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Bilanzkreisrelevante Daten (MaBiS)
- Deltazeitreihen (DZÜ): Korrekturen bis 8. WT des 8. Monats nach Liefermonat (KBKA-Frist, MaBiS_A009).
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Ersatzversorgung
- Automatische Zuordnung: Keine Frist, aber sofortige Meldung an Grundversorger (EnWG § 38).
Praktische Anwendung:
- EDIFACT-Nachrichten (UTILMD, MSCONS) nutzen, um Fristen einzuhalten.
- Bei Fristüberschreitung drohen Prüfmitteilungen (PM) oder finanzielle Ausgleiche (z. B. bei MaBiS).
- Quellen: GPKE/GeLi Gas (BNetzA), CS-Handbuch Teil 1, Umsetzungsfragen V1.25 (BDEW).
Kürze: 199 Wörter.
▶Wie werden Messdaten bei Smart Metern im Vergleich zu herkömmlichen Zählern übermittelt?
Smart Meter übermitteln Messdaten automatisiert und digital im Gegensatz zu herkömmlichen Ferraris-Zählern, die manuell abgelesen werden.
Ablauf bei Smart Metern:
- Erfassung: Der digitale Zähler (mME/eHZ) misst Verbrauchsdaten viertelstündlich (Lastgang) oder als Zählerstandsgang.
- Übertragung: Das Smart Meter Gateway (SMGW) verschlüsselt die Daten und sendet sie über sichere Kommunikationswege (z. B. Mobilfunk, PLC) an den Messstellenbetreiber (MSB).
- Weiterleitung: Der MSB leitet die Daten via EDIFACT-Nachrichten (z. B. MSCONS für Lastgänge) an Netzbetreiber, Lieferanten und Bilanzkreisverantwortliche weiter – standardisiert nach GPKE/WiM-Prozessen.
- Nutzung: Die Daten dienen der Abrechnung (UTILMD), Netzsteuerung (§ 66 MsbG) und Bilanzkreisbewirtschaftung.
Vorteile gegenüber herkömmlichen Zählern:
- Echtzeitfähig: Keine manuelle Ablesung nötig, beschleunigt z. B. Lieferantenwechsel (GeLi Gas/Strom).
- Detailliert: Viertelstündliche Lastgänge ermöglichen dynamische Tarife und Netzengpassmanagement.
- Sicher: Verschlüsselung und Pseudonymisierung (§ 52 MsbG) schützen personenbezogene Daten.
Quellen: MsbG (§§ 55, 66), [Quelle 5] (UTILMD-Prozesse), [Quelle 7] (Datenkommunikation).
▶Welche Rolle spielt der Netzbetreiber bei der Marktkommunikation?
Der Netzbetreiber (NB) ist eine zentrale Rolle in der Marktkommunikation (MaKo) der deutschen Energiewirtschaft und übernimmt folgende Aufgaben gemäß BDEW-Rollenmodell (Version 2.1) und regulatorischen Vorgaben (z. B. EnWG, StromNZV):
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Datenmanagement & Objektverwaltung: Der NB verwaltet Messlokationen (MeLo), Marktlokationen (MaLo) und Technische Ressourcen (TR) in seinem Netzgebiet. Er ordnet Marktpartner (z. B. Lieferanten, Bilanzkreisverantwortliche) diesen Objekten zu und stellt Stammdaten via UTILMD (EDIFACT) bereit.
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Wertaufbereitung & -verteilung: Im Strom aggregiert er Energiemengen von MaLos mit NB-Aggregationsverantwortung (z. B. für Bilanzkreisabrechnung). Im Gas bereitet er Messwerte, Ersatz- oder vorläufige Werte auf und verteilt sie an Marktpartner (z. B. via MSCONS).
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Prozesssteuerung: Der NB ist Schnittstelle bei Lieferantenwechseln (GPKE) oder Anlagenanmeldungen (WiM). Er validiert Daten, leitet sie weiter (z. B. an ÜNB oder Registerbetreiber) und sichert die Netzsicherheit.
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Bilanzierung & Kommunikation: Er unterstützt die Bilanzkreisabrechnung durch Datenlieferungen an Bilanzkreisverantwortliche (BKV) und übermittelt z. B. Lastgänge oder Zählerstände für die Abrechnung.
Praktische Relevanz: Ohne NB-Funktionen kämen Prozesse wie Lieferantenwechsel, EEG-Einspeisung oder Bilanzkreisabwicklung zum Erliegen. Die Rolle ist damit grundlegend für die operative Marktkommunikation.
Quelle: BDEW-Rollenmodell MaKo V2.1 (2023), § 20 EnWG.
▶Was sind die Hauptunterschiede zwischen GPKE und GeLi Gas?
Hauptunterschiede zwischen GPKE (Strom) und GeLi Gas:
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Sparte: GPKE regelt Strom-Marktprozesse (z. B. Lieferantenwechsel, Stammdaten), GeLi Gas die Gas-Sparte. Technische und bilanzielle Besonderheiten (z. B. Druckstufen, Brennwert) erfordern unterschiedliche EDIFACT-Nachrichten (z. B.
UTILMDfür Stammdaten,MSCONSfür Messwerte). -
Fristen:
- GPKE: Lieferantenwechsel max. 3 Wochen (§ 20a EnWG).
- GeLi Gas: Oft längere Fristen (z. B. 6 Wochen bei Einzug), da Gasnetze komplexer sind (z. B. Netzkopplungspunkte).
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Bilanzierung:
- Strom: Bilanzkreisabrechnung über MaBiS (Marktregeln für die Bilanzkreisabrechnung Strom).
- Gas: Bilanzierung über GABi Gas (Gasbilanzierung), mit spezifischen Regelungen zu RLM/SLP (registrierende Leistungsmessung/Standardlastprofil).
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Prozessdetails:
- GPKE: Strikte Synchronisation von An-/Abmeldung (z. B. bei Umzügen).
- GeLi Gas: Flexiblere Handhabung (z. B. Ersatzversorgung endet automatisch, § 38 EnWG).
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EDIFACT-Nachrichten: Beide nutzen
UTILMD/MSCONS, aber Gas-spezifische Felder (z. B. Z-Zählerstände für Gasvolumen).
Quellen: GPKE (BK6-22-128), GeLi Gas (BK7-16-142), EnWG, AHB EDIFACT.
▶Wie wird die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben überwacht?
Die Einhaltung regulatorischer Vorgaben in der deutschen Energiewirtschaft wird primär durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) und die Landesregulierungsbehörden überwacht. Die Kontrolle erfolgt auf mehreren Ebenen:
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Marktkommunikation (EDIFACT, GPKE, WiM):
- Die BNetzA prüft die korrekte Umsetzung der Prozesse (z. B. Lieferantenwechsel, Bilanzkreisabrechnung) anhand von UTILMD- oder MSCONS-Nachrichten. Bei Verstößen (z. B. fehlerhafte Abmeldungen) drohen Bußgelder (§ 95 EnWG).
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Netzbetrieb & Anreizregulierung:
- Netzbetreiber müssen Effizienzvorgaben (ARegV) und technische Anschlussbedingungen (TAB) einhalten. Die BNetzA überwacht dies via Monitoringberichten (z. B. jährliche Erhebungen zu Netzengpässen oder Messwesen).
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Bilanzkreisverantwortung:
- Bilanzkreisverantwortliche (BKV) müssen ihre Fahrpläne und Ausgleichsenergieabrechnungen fristgerecht vorlegen. Die Marktgebietsverantwortlichen (MGV) prüfen die Daten auf Plausibilität.
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Beschwerdemanagement:
- Verbraucherbeschwerden (z. B. zu Lieferantenwechseln) werden von der BNetzA untersucht (§ 53 EnWG).
Quellen: §§ 35, 53 EnWG; ARegV; Monitoringberichte der BNetzA (z. B. [Quelle 3, 7]).