📚 Smart Metering

FAQ - Smart Metering

Häufig gestellte Fragen zu Smart Metering

#imSyS#Smart Meter#Metering#SMGW#Smart Metering
📖 10 Fragen✍️ Veröffentlicht: 18.12.2025
Wie läuft der Wechsel des Messstellenbetreibers (MSB) bei einem iMSys ab?

Wechsel des Messstellenbetreibers (MSB) bei einem intelligenten Messsystem (iMSys):

  1. Initiierung: Der Kunde schließt einen Vertrag mit dem neuen MSB (MSBN). Dieser meldet den Wechsel via EDIFACT-Nachricht (IFTSTA, UTILMD) an den Netzbetreiber (NB) und den bisherigen MSB (MSBA).

  2. Gerätewechsel & Datenübergabe: Der MSBN plant den Gerätewechsel (ggf. Austausch des Smart Meter Gateways/SMGW). Der MSBA übergibt gemäß § 43 MsbG alle relevanten Daten (Zählerstände, SMGW-Konfiguration, Kommunikationsparameter) an den MSBN.

  3. Stammdatenänderung & Zuordnung: Der NB bestätigt den Wechsel und aktualisiert die Marktlokation im WiM-Prozess (Schritt 7–9). Der MSBN übernimmt die Messlokation zum Stichtag (0:00 Uhr).

  4. Kommunikation & Abrechnung: Der MSBN informiert den Lieferanten (LF) und Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) über die Stammdatenänderung (z. B. via MSCONS). Lastgänge und Zählerstände werden ab Wechseldatum an den neuen MSB übermittelt.

Fristen:

  • Der NB muss den Wechsel unverzüglich, spätestens bis zum 10. Werktag nach Bestätigung durchführen ([Quelle 8]).
  • Der MSBN übernimmt den Betrieb ab dem mitgeteilten Zuordnungstermin.

Hinweis: Bei Scheitern bleibt der MSBA zuständig ([Quelle 8]).

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Welche EDIFACT-Nachrichten sind für die Marktkommunikation mit Smart Metern relevant?

In der deutschen Energiewirtschaft sind folgende EDIFACT-Nachrichten für die Marktkommunikation mit Smart Metern relevant, insbesondere im Rahmen der Wechselprozesse im Messwesen (WiM) und der GPKE/GeLi Gas:

  1. UTILMD (Utility Master Data)

    • Zweck: Stammdatenabgleich (z. B. Zählerstände, Geräteverwaltung).
    • Anwendung: Übermittlung von Smart-Meter-Daten (z. B. Zählerstände, Gerätearten) zwischen Messstellenbetreiber (MSB), Netzbetreiber (NB) und Lieferant (LF).
  2. MSCONS (Metered Services Consumption Report)

    • Zweck: Zeitreihenübertragung (z. B. viertelstündliche Lastgänge).
    • Anwendung: Automatisierte Übermittlung von Verbrauchs-/Einspeisedaten an Bilanzkreisverantwortliche (BKV) und LF.
  3. IFTSTA (Instruction for Status)

    • Zweck: Steuerung und Statusmeldungen (z. B. Schaltbefehle, Tarifumstellungen).
    • Anwendung: Dynamische Tarifanpassungen oder Lastmanagement durch NB/MSB.
  4. CONTRL/APERAK

    • Zweck: Technische Quittungen und Fehlermeldungen.
    • Anwendung: Sicherstellung der Datenintegrität.

Praktische Relevanz:

  • WiM-Prozesse nutzen UTILMD/MSCONS für den Lieferantenwechsel (§ 40 EnWG).
  • Smart-Meter-Gateways (SMGW) senden Daten via MSCONS an Marktteilnehmer (z. B. für Bilanzkreisabrechnung).
  • IFTSTA ermöglicht Fernsteuerung (z. B. für § 14a EnWG-Anwendungen).

Kernstandard: BDEW/DVGW-AHB (z. B. WiM, GPKE).

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Wie werden Bilanzkreise bei der Umstellung auf Smart Meter beeinflusst?

Die Umstellung auf Smart Meter beeinflusst Bilanzkreise maßgeblich durch präzisere und zeitnahe Daten:

  1. Viertelstundenscharfe Bilanzierung: Smart Meter ermöglichen eine viertelstündliche Erfassung von Verbrauch und Einspeisung (vs. bisherige Standardlastprofile). Dies führt zu einer exakteren Bilanzkreisabrechnung (§ 67 MsbG) und reduziert Abweichungen, die sonst über Ausgleichsenergie ausgeglichen werden müssten.

  2. Datenfluss und Marktkommunikation: Der Messstellenbetreiber (MSB) übermittelt die Daten gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 MsbG an den Bilanzkreisverantwortlichen (BKV). Dies erfolgt über EDIFACT-Nachrichten (z. B. MSCONS für Zeitreihen), die in die Bilanzkreisbewirtschaftung (§ 68 MsbG) einfließen.

  3. Praktische Auswirkungen:

    • Lieferantenwechsel: Schnellere und genauere Abgrenzung von Verbrauchszeiträumen.
    • Flexibilitätsmärkte: Dynamische Tarife und Lastmanagement (§ 14a EnWG) werden durch Echtzeitdaten ermöglicht.
    • Netzentgelte: Zeitvariable Netzentgelte (ToU/CPP) setzen Smart-Meter-Daten voraus.

Herausforderung: BKV müssen ihre IT-Systeme an die höhere Datengranularität anpassen, um die Vorteile (z. B. reduzierte Ausgleichsenergiekosten) zu nutzen.

Quellen: §§ 67–69 MsbG, [Quelle 3, 5, 15]

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Was passiert bei einem Lieferantenwechsel mit den Lastgangdaten im iMSys?

Bei einem Lieferantenwechsel mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) müssen die Lastgangdaten gemäß § 69 MsbG und den Marktkommunikationsprozessen (WiM, GPKE) an den neuen Lieferanten übermittelt werden.

  1. Datenübermittlung: Der abgebende Lieferant stellt dem aufnehmenden Lieferanten die historischen Lastgänge (15-Minuten-Werte) sowie den aktuellen Zählerstand zum Wechselstichtag bereit. Dies erfolgt typischerweise via EDIFACT-Nachrichten (UTILMD, MSCONS).

  2. Bilanzkreisrelevanz: Die Daten dienen der Bilanzkreisabrechnung und müssen lückenlos sein, um Mehr-/Mindermengen korrekt zuzuordnen. Bei RLM-Kunden (Jahresverbrauch > 10.000 kWh) sind tägliche Lastgänge verpflichtend.

  3. Praktische Umsetzung:

    • Der Netzbetreiber bestätigt den Wechsel und leitet die Daten weiter.
    • Der neue Lieferant nutzt die Lastgänge für Prognosen und Abrechnung.
    • Bei Verzögerungen drohen Schadensersatzansprüche oder Regulierungsmaßnahmen (BNetzA).

Quelle: § 69 MsbG, WiM-Prozesse (BDEW), [Quelle 1, 5].

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Welche regulatorischen Anforderungen gelten für die Gateway-Administration?

Die Gateway-Administration (GWA) unterliegt strengen regulatorischen Vorgaben nach MsbG (Messstellenbetriebsgesetz) und BSI-Richtlinien, da sie die zentrale Schnittstelle für intelligente Messsysteme (iMSys) bildet. Kernanforderungen:

  1. Zertifizierungspflicht: Nur vom BSI zertifizierte Gateway-Administratoren dürfen die GWA durchführen (§ 25 MsbG). Aktuell sind 45 Unternehmen zertifiziert (Stand: Juli 2022, Quelle 1).

  2. Technische Sicherheit: Das Smart-Meter-Gateway (SMGW) muss BSI-TR-03109 entsprechen, inkl. PKI-Infrastruktur für verschlüsselte Kommunikation (z. B. mit Bilanzkreisverantwortlichen, Lieferanten, Netzbetreibern).

  3. Datenkommunikation:

    • EDIFACT-Nachrichten (z. B. MSCONS für Zählerstände) müssen über das SMGW sicher übertragen werden.
    • Marktprozesse (z. B. GPKE, WiM) erfordern eine Anbindung an die GWA für Lieferantenwechsel, Bilanzkreisabrechnung oder §14a EnWG-Steuerung.
  4. Betriebliche Pflichten:

    • Fernwartung, Störungsmanagement und Firmware-Updates sind durch den GWA sicherzustellen.
    • Datenhoheit liegt beim Messstellenbetreiber (MSB), der die GWA beauftragen kann (Quelle 1).

Praktische Relevanz: Die GWA ist essenziell für Marktkommunikation und Netzstabilität, z. B. bei Lastmanagement oder EEG-Anlagen. Dienstleister übernehmen oft die GWA, da die Anforderungen komplex sind.

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Kann ein Kunde zwischen mME und iMSys frei wählen oder gibt es Vorgaben?

Antwort: Die Wahl zwischen moderner Messeinrichtung (mME) und intelligentem Messsystem (iMSys) ist nicht frei, sondern unterliegt gesetzlichen Vorgaben (§ 29 MsbG):

  1. Verpflichtender Einbau von iMSys gilt für:

    • Letztverbraucher mit Jahresverbrauch > 6.000 kWh,
    • Erzeugungsanlagen (z. B. PV) ab 7 kW installierter Leistung,
    • steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG, z. B. Wärmepumpen, Ladepunkte).
  2. mME wird eingebaut, wenn:

    • Keine iMSys-Pflicht besteht und ein Zählertausch erforderlich ist (z. B. wegen Eichfristablauf).
    • Der Kunde kein iMSys wünscht (bei freiwilligem Einbau, z. B. unter 6.000 kWh).

Praktische Umsetzung:

  • Der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) prüft die Einbaupflicht anhand der Verbrauchs-/Anlagendaten.
  • Bei iMSys-Pflicht muss das System eingebaut werden – ein Verzicht ist nicht möglich.
  • Freiwilliger iMSys-Einbau (z. B. für dynamische Tarife) ist kostenpflichtig und erfordert einen separaten Vertrag.
  • Marktkommunikation: Der Wechsel zwischen mME/iMSys löst Prozesse nach WiM (z. B. UTILMD-Nachrichten) aus, um Stammdaten (z. B. Zählpunkt-ID) und Bilanzkreiszuordnung anzupassen.

Quelle: § 29 MsbG, BK6-24-125 (BNetzA-Festlegung).

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Wie werden steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG in die Abrechnung integriert?

Nach §14a EnWG werden steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SVE) wie folgt in die Abrechnung integriert:

  1. Separate Messung & Bilanzierung: Der Verbrauch der SVE wird entweder über einen gemeinsamen Zählpunkt (mit Haushaltsstrom) oder einen separaten Zählpunkt erfasst. Bei separater Messung erfolgt die Bilanzierung im Bilanzkreis des Lieferanten als eigenständige Marktlokation (gemäß StromNZV).

  2. Netzentgeltmodul & Steuerungsvereinbarung: Der Netzbetreiber bietet reduzierte Netzentgelte an (z. B. Modul 1: pauschale Reduktion, Modul 2: dynamische Steuerung). Die Auswahl wird im Anmeldeprozess (via UTILMD/GPKE) dokumentiert und im EDIFACT-Nachrichtenformat (z. B. MSCONS für Verbrauchsdaten) übermittelt.

  3. Abrechnung & Umlagen:

    • Netznutzungsabrechnung: Der Netzbetreiber rechnet die reduzierten Entgelte gemäß StromNEV ab (z. B. über ORDERS/INVOIC).
    • Konzessionsabgabe: Bei Sonderverträgen gilt die Sondervertragskunden-KA (§2 Abs. 7 KAV), bei Grundversorgung die Tarifkunden-KA.
    • Umlagen (EEG, KWKG): Werden auf den gemessenen Verbrauch der SVE erhoben.
  4. Lieferantenwechsel & Marktkommunikation: Bei einem Lieferantenwechsel (WiM-Prozess) wird die SVE als eigenständige Marktlokation behandelt. Die Steuerungsparameter (z. B. Mindestleistung) werden im UTILMD-Datensatz aktualisiert.

Quellen: §14a EnWG, BNetzA-Festlegung BK6-22-300, BDEW-Leitfaden (2024).

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Welche EDIFACT-Nachrichten sind für die Fernauslesung von Smart Metern notwendig?

Für die Fernauslesung von Smart Metern im deutschen Energiemarkt sind folgende EDIFACT-Nachrichten gemäß WiM (Wechselprozesse im Messwesen) und GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) essenziell:

  1. MSCONS (Metered Services Consumption Report)

    • Zweck: Übermittlung von Zählerständen, Lastgängen und Zeitreihen (z. B. 15-Minuten-Werte) vom Messstellenbetreiber (MSB) an Lieferant (LF) und Netzbetreiber (NB).
    • Relevanz: Grundlage für Abrechnung, Bilanzkreisbewirtschaftung und Prognosen.
    • Quelle: MSCONS_MIG_2.4c.
  2. UTILMD (Utility Master Data)

    • Zweck: Stammdatenabgleich (z. B. Zählpunkt, Geräteart, Smart-Meter-Gateway (SMGW)) zwischen MSB, NB und LF.
    • Anwendung: Enthält Gerätezuordnungen (z. B. Z75 für SMGW) und Zählwerkkonfigurationen.
    • Quelle: cs-handbuch-ref-teil2.pdf.
  3. APERAK (Application Error and Acknowledgement)

    • Zweck: Fehlerrückmeldung bei fehlerhaften MSCONS/UTILMD-Nachrichten (z. B. falsche Zählerstände).
    • Quelle: CONTRL_APERAK_AHB_2.4a.

Praktische Umsetzung:

  • MSCONS wird täglich/monatlich für Standardlastprofilkunden (SLP) oder registrierende Leistungsmessung (RLM) versendet.
  • UTILMD aktualisiert Stammdaten bei Gerätewechsel oder -konfiguration (z. B. SMGW-Einbau).
  • APERAK sichert die Datenqualität durch automatisierte Fehlerbehandlung.

Regulatorische Basis: § 60 MsbG, StromNZV, WiM-Beschluss (BNetzA).

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Wie wirkt sich der Smart Meter Rollout auf die Bilanzkreisabrechnung aus?

Der Smart Meter Rollout wirkt sich maßgeblich auf die Bilanzkreisabrechnung aus, indem er viertelstundenscharfe Messdaten (RLM-äquivalent) für bisher standardlastprofilierte (SLP) Kunden bereitstellt. Dies hat folgende praktische Auswirkungen:

  1. Präzisere Bilanzierung: Durch Echtzeitdaten entfällt die SLP-Hochrechnung (§ 12 StromNZV). Stattdessen erfolgt eine viertelstundengenaue Abrechnung (EDIFACT: UTILMD für Stammdaten, MSCONS für Verbrauchsdaten), was die Bilanzkreisabweichungen reduziert und Ausgleichsenergiekosten senkt.

  2. Dynamische Tarife & Flexibilität: Smart Meter ermöglichen zeitvariable Netzentgelte (§ 14a EnWG) und dynamische Stromtarife. Lieferanten können so Lastmanagement (z. B. für Wärmepumpen oder E-Auto-Ladung) anbieten, was die Bilanzkreisstabilität verbessert.

  3. Prozessanpassungen:

    • GPKE/WiM: Automatisierte Datenübermittlung (EDIFACT: APERAK für Bestätigungen) beschleunigt Lieferantenwechsel und Zählerstandsübermittlung.
    • Bilanzkreisverantwortliche (BKV) müssen ihre IT-Systeme an viertelstundenscharfe MSCONS-Nachrichten anpassen.
  4. Regulatorische Vorgaben: Die BNetzA fordert im NEST-Prozess (RAMEN/StromNEF) eine konsistente Datenqualität, um die Netzentgeltreform umzusetzen.

Quellen: [Quelle 5] (viertelstundenscharfe Abgrenzung), [Quelle 15] (§ 14a EnWG), [Quelle 19] (EDIFACT-Prozesse).

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Welche Rolle spielt der Gateway-Administrator bei einem Lieferantenwechsel?

Der Gateway-Administrator (GWA) spielt beim Lieferantenwechsel eine zentrale, aber indirekte Rolle in der Marktkommunikation. Seine Hauptaufgabe ist die technische Verwaltung und Sicherstellung der Datenübertragung zwischen den Marktpartnern (Lieferanten, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber) über das Smart Meter Gateway (SMGW).

Praktische Funktionen im Lieferantenwechsel-Prozess:

  1. Datenbereitstellung für Zählerstände: Der GWA übermittelt EDIFACT-Nachrichten (z. B. MSCONS) mit aktuellen Zählerständen an den neuen Lieferanten und Netzbetreiber, die für die Bilanzkreisabrechnung und die korrekte Abgrenzung der Lieferverhältnisse (alt/neu) essenziell sind.

  2. Sicherer Kommunikationskanal: Er gewährleistet die verschlüsselte Übertragung von Wechselmeldungen (z. B. UTILMD-Nachrichten gemäß GPKE) zwischen den Beteiligten, insbesondere bei intelligenten Messsystemen (iMSys).

  3. Stammdatenpflege: Der GWA aktualisiert die Marktlokationsdaten (z. B. Zuordnung zum neuen Lieferanten) im SMGW und stellt sicher, dass der Messstellenbetreiber (MSB) und Netzbetreiber (NB) konsistente Informationen erhalten.

Rechtliche Grundlage: Gemäß MsbG und GPKE ist der GWA für die technische Umsetzung der Marktprozesse verantwortlich, nicht jedoch für die inhaltliche Prüfung der Wechselmeldungen (dies obliegt dem NB/Lieferanten).

Quelle: Rollenmodell MaKo (BDEW, 2023), MsbG § 25.

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