GPKE Lieferantenwechsel Fristen: Der komplette Überblick 2025
Die GPKE-Fristen (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität, definiert von der Bundesnetzagentur) sind das Rückgrat des Lieferantenwechselprozesses im deutschen Strommarkt. Ein einziger Fehltag kann einen Wechsel um Wochen verzögern. Dieser Artikel erklärt alle relevanten Fristen, Berechnungsregeln und häufige Stolpersteine.
Die aktuellen Vorgaben basieren auf der GPKE 3.0, die von der BNetzA in Zusammenarbeit mit dem BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) entwickelt wurde.
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Die wichtigsten GPKE-Fristen auf einen Blick
1. Anmeldefrist: 6 Werktage
Der neue Lieferant muss die Anmeldung beim Netzbetreiber 6 Werktage vor Lieferbeginn einreichen.
Was zählt als Werktag?
- ✅ Montag bis Freitag (außer gesetzliche Feiertage)
- ❌ Samstage, Sonntage, Feiertage
- ❌ Bundesweite UND regionale Feiertage (z.B. Fronleichnam in NRW/Bayern)
Berechnungsbeispiel:
- Gewünschter Lieferbeginn: 15.01.2025 (Mittwoch)
- Letztmöglicher Anmeldetermin: 07.01.2025 (Dienstag, 18:00 Uhr)
- Berechnung: 15.01. - 6 Werktage = 07.01. (ohne Wochenende 11./12.01.)
2. Netzbetreiber-Rückmeldung: 3 Werktage
Der Netzbetreiber muss innerhalb von 3 Werktagen auf die Anmeldung reagieren:
- Bestätigung: UTILMD-Antwort mit Lieferbeginn und Stammdaten
- Ablehnung: APERAK mit Fehlercode (z.B. falsche MaLo-ID, fehlende Bilanzkreiszuordnung)
Kritisch: Ohne Rückmeldung nach 3 Werktagen gilt die Anmeldung als stillschweigend angenommen.
3. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel (ab 2024)
Gemäß der EU-Richtlinie 2019/944 soll der Lieferantenwechsel in der EU innerhalb von 24 Stunden möglich sein. In Deutschland erfolgt die Umsetzung schrittweise:
Schrittweise Einführung:
- Phase 1 (2024-2025): Pilotprojekte mit ausgewählten Netzbetreibern
- Phase 2 (2026-2027): Rollout bei allen größeren Netzbetreibern (> 100.000 Anschlüsse)
- Phase 3 (ab 2028): Flächendeckende Verfügbarkeit
Neue Fristen:
- Anmeldung: 1 Werktag vor Lieferbeginn
- Rückmeldung: Innerhalb von 4 Stunden
Voraussetzungen:
- AS4-Kommunikation zwischen allen Marktpartnern
- Automatisierte Stammdaten-Validierung
- Smart-Meter-Infrastruktur (für RLM-Kunden)
Fristberechnung in der Praxis
Szenario 1: Standard-Lieferantenwechsel ohne Komplikationen
Situation:
- Vertragsabschluss am 02.01.2025 (Donnerstag)
- Kündigungsfrist beim alten Lieferanten: 1 Monat zum Monatsende
- Frühestmöglicher Lieferbeginn: 01.03.2025
Zeitplan:
- 02.01.2025: Kunde unterschreibt Vertrag beim neuen Lieferanten
- 02.01.2025: Alter Lieferant erhält Kündigung (1 Monat zum Monatsende → Ende 28.02.)
- 19.02.2025 (spätestens): Neuer Lieferant meldet beim Netzbetreiber an (6 WT vor 01.03.)
- 24.02.2025 (spätestens): Netzbetreiber bestätigt (3 WT nach Anmeldung)
- 01.03.2025: Lieferbeginn
Szenario 2: Lieferantenwechsel mit Einzug
Situation:
- Kunde zieht am 15.02.2025 in neue Wohnung ein
- Wünscht sofortigen Wechsel zur Wunsch-Lieferantin
Zeitplan:
- 05.02.2025 (spätestens): Lieferant meldet beim Netzbetreiber an (6 WT vor 15.02.)
- 10.02.2025 (spätestens): Netzbetreiber bestätigt
- 15.02.2025: Einzug und Lieferbeginn
Achtung: Bei verspäteter Anmeldung erfolgt automatisch Ersatzversorgung durch Grundversorger!
Szenario 3: Fehlerhafte Anmeldung
Situation:
- Anmeldung am 10.01.2025 für Lieferbeginn 20.01.2025
- Netzbetreiber lehnt ab am 13.01.2025 (Fehlercode: Falsche MaLo-ID)
Zeitplan:
- 13.01.2025, 14:00 Uhr: Ablehnung erkannt
- 13.01.2025, 16:00 Uhr: Korrigierte Anmeldung versendet
- 16.01.2025 (spätestens): Netzbetreiber bestätigt korrigierte Anmeldung
- 20.01.2025: Lieferbeginn (noch rechtzeitig!)
Worst Case: Korrektur dauert zu lange → Lieferbeginn verschiebt sich automatisch auf den nächstmöglichen Termin.
Häufige Fehlerquellen bei Fristen
Fehler 1: Feiertage nicht berücksichtigt
Beispiel:
- Gewünschter Lieferbeginn: 07.01.2025 (Dienstag)
- Weihnachts-/Neujahrsferien: 25.12.2024 - 01.01.2025
- Korrekter Anmeldetermin: 17.12.2024 (6 WT unter Berücksichtigung der Feiertage)
- Falscher Anmeldetermin: 27.12.2024 (zu spät!)
Lösung: Nutzen Sie einen Fristrechner, der regionale Feiertage berücksichtigt.
Fehler 2: Zeitzone und Cut-off-Zeiten ignoriert
Praxis:
- Die meisten Netzbetreiber setzen 18:00 Uhr als Cut-off-Zeit für tägliche Verarbeitung
- Anmeldungen nach 18:00 Uhr werden erst am nächsten Werktag bearbeitet
Beispiel:
- Anmeldung am 10.01.2025, 18:15 Uhr → zählt als Eingang am 13.01.2025 (wegen Wochenende)
- Anmeldung am 10.01.2025, 17:45 Uhr → zählt als Eingang am 10.01.2025
Fehler 3: Kündigungsfrist beim alten Lieferanten übersehen
Häufige Kündigungsfristen:
- Grundversorgung: 2 Wochen
- Sonderverträge: 1 Monat zum Monatsende
- Laufzeitverträge: 3 Monate vor Vertragsende (dann 1 Monat)
Konflikt:
- GPKE erlaubt Wechsel nach 6 WT
- Alter Lieferant darf aber Vertragslaufzeit einfordern
Lösung: Prüfen Sie immer beide Fristen und planen Sie den späteren Termin ein.
Checkliste: Fristen-Compliance sicherstellen
Vor der Anmeldung
- Lieferbeginn-Datum festgelegt
- Kündigungsfrist beim alten Lieferanten geprüft
- 6-Werktage-Frist berechnet (inkl. Feiertage)
- Stammdaten validiert (MaLo-ID, Bilanzkreis)
- Anmeldung spätestens um 17:00 Uhr abgesendet
Nach der Anmeldung
- Eingangsbestätigung (CONTRL) erhalten
- Nach 3 Werktagen Rückmeldung überprüft
- Bei Ablehnung: Sofort Fehleranalyse und Korrektur
- Bei Bestätigung: Lieferbeginn-Datum im CRM vermerkt
Beim 24h-Wechsel (zukünftig)
- AS4-Gateway erfolgreich getestet
- Echtzeit-Monitoring aktiviert
- Backup-Prozess bei Ausfall definiert
- Mitarbeiter geschult (neue Workflow-Geschwindigkeiten)
Tools zur Fristenberechnung
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- Spalte A: Lieferbeginn
- Spalte B:
=WORKDAY(A1, -6)(6 Werktage zurück) - Spalte C: Manuelle Prüfung auf regionale Feiertage
Achtung: Excel-WORKDAY berücksichtigt nur bundesweite Feiertage!
FAQ: Fristen im Lieferantenwechsel
Was passiert, wenn die 6-Werktage-Frist nicht eingehalten wird?
Der Netzbetreiber lehnt die Anmeldung ab (APERAK mit Fehlercode "Frist nicht eingehalten"). Der Lieferbeginn verschiebt sich automatisch auf den nächstmöglichen Termin (+ 6 Werktage ab korrigierter Anmeldung).
Zählen Samstage als Werktage?
Nein. Die GPKE definiert Werktage als Montag bis Freitag (außer Feiertage).
Welche Feiertage gelten: Bundesweit oder regional?
Beide. Ein Netzbetreiber in Bayern muss Fronleichnam (regional) UND Tag der Deutschen Einheit (bundesweit) berücksichtigen.
Kann ich eine Anmeldung zurückziehen?
Ja, bis zur Bestätigung durch den Netzbetreiber. Nach Bestätigung ist eine Stornierung nur mit Zustimmung aller Beteiligten möglich.
Fazit: Fristen meistern, Wechsel beschleunigen
Weiterführende Quellen:
- Bundesnetzagentur - GPKE-Dokumente
- BDEW - Marktkommunikation
- edi@energy - EDIFACT-Nachrichtenformate
Die GPKE-Fristen sind streng, aber berechenbar. Mit den richtigen Tools und einer strukturierten Checkliste vermeiden Sie Verzögerungen und schaffen eine positive Customer Experience.
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