Fehler in der Netznutzungsabrechnung sind ärgerlich – für Energieversorger, Netzbetreiber und Kunden gleichermaßen. Doch was passiert, wenn eine Rechnung korrigiert werden muss? Wie funktioniert die Kommunikation zwischen den Marktpartnern? Und welche Fallstricke lauern bei Reklamationsavisen und Stornierungen?
In diesem Artikel erklären wir die regulatorischen Anforderungen, zeigen typische Fehlerquellen auf und geben praktische Tipps für eine reibungslose Marktkommunikation.
Warum Fehler in der Netznutzungsabrechnung keine Seltenheit sind
Netznutzungsabrechnungen sind komplex. Sie basieren auf einer Vielzahl von Daten: Zählerständen, Leistungswerten, Umlagen, Konzessionsabgaben und individuellen Vereinbarungen. Selbst kleine Ungenauigkeiten können zu falschen Rechnungen führen.
Häufige Ursachen für Fehler sind:
- Falsche oder fehlende Zählerstände (z. B. durch verzögerte Übermittlung oder technische Probleme)
- Unklare Zuordnung von Marktlokationen (z. B. bei Umzügen oder Lieferantenwechseln)
- Fehlerhafte Berechnung von Umlagen (z. B. KWKG, Offshore-Netzumlage)
- Verzögerte oder unvollständige Datenübermittlung zwischen Messstellenbetreibern (MSB), Netzbetreibern (NB) und Lieferanten (LF)
- Manuelle Eingabefehler (z. B. bei der Erfassung von Stammdaten)
Doch nicht jeder Fehler führt sofort zu einer Stornierung. Die Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) und die Wechselprozesse im Messwesen (WiM) regeln, wie mit fehlerhaften Abrechnungen umzugehen ist.
Regulatorische Vorgaben: Was die GPKE und WiM vorschreiben
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat klare Regeln für die Marktkommunikation festgelegt. Die wichtigsten Punkte:
1. Stornierung und Neuerstellung von Rechnungen
- Eine Rechnungskorrektur umfasst immer eine Stornorechnung und eine neue Rechnung (Quelle 1).
- Sonderrechnungen (z. B. für Konzessionsabgaben oder individuelle Netzentgelte nach StromNEV) müssen ebenfalls storniert werden, wenn die Originalrechnung storniert wird (Quelle 1).
2. Lieferscheine: Konsistenz ist Pflicht
- Der Netzbetreiber übermittelt dem Lieferanten einen Lieferschein mit den abgerechneten Energiemengen und dem Leistungsmaximum.
- Wichtig: Die im Lieferschein angegebenen Werte müssen mit der Rechnung übereinstimmen.
- Falls sich Werte nachträglich ändern (z. B. durch korrigierte Zählerstände), muss der Lieferschein storniert und neu versendet werden (Quelle 11).
3. Reklamationsfristen und -pflichten
- Lieferanten müssen fehlende oder unplausible Werte unverzüglich beim MSB reklamieren, wenn sie einen Lieferschein erhalten, aber keine entsprechenden Daten vom MSB vorliegen (Quelle 19).
- Der GPKE-Use-Case "Geschäftsdatenanfrage" darf nicht für Reklamationen genutzt werden (Quelle 19).
Typische Fallstricke und wie man sie vermeidet
Fallstrick 1: Stornierung der Originalrechnung, aber nicht der Sonderrechnung
Problem: Ein Netzbetreiber storniert eine Jahresrechnung, vergisst aber, die dazugehörige Sonderrechnung (z. B. für die KWKG-Umlage) ebenfalls zu stornieren. Der Lieferant erhält eine stornierte Rechnung, aber die Sonderrechnung bleibt bestehen – und wird möglicherweise doppelt bezahlt.
Lösung:
- Automatisierte Prozesse nutzen, die sicherstellen, dass alle auf eine Rechnung bezogenen Dokumente (inkl. Sonderrechnungen) storniert werden.
- Manuelle Prüfungen einbauen, um sicherzustellen, dass keine "verwaisten" Rechnungen im System verbleiben.
Fallstrick 2: Inkonsistente Lieferscheine
Problem: Ein Lieferschein enthält eine Gesamtmenge von 600 kWh für den Zeitraum Januar bis Juni. Die Rechnung listet jedoch zwei separate Positionen auf (500 kWh für Januar–Mai und 100 kWh für Mai–Juni). Der Lieferant kann die Rechnung nicht prüfen, weil die Granularität nicht übereinstimmt.
Lösung:
- Variante 2 oder 3 aus dem BDEW-Umsetzungsfragenkatalog wählen (Quelle 11):
- Variante 2: Lieferschein und Rechnung haben dieselbe Granularität (z. B. beide mit getrennten Mengen für Januar–Mai und Mai–Juni).
- Variante 3: Der Lieferschein ist feiner unterteilt als die Rechnung (z. B. Lieferschein mit zwei Positionen, Rechnung mit einer Gesamtmenge).
- Automatisierte Plausibilitätsprüfungen einführen, die sicherstellen, dass Lieferschein und Rechnung konsistent sind.
Fallstrick 3: Fehlende Reklamation bei fehlenden Werten
Problem: Ein Lieferant erhält einen Lieferschein vom Netzbetreiber, aber der Messstellenbetreiber hat die Zählerstände nicht übermittelt. Der Lieferant prüft den Lieferschein nicht und akzeptiert ihn – später stellt sich heraus, dass die abgerechneten Mengen falsch sind.
Lösung:
- Unverzügliche Reklamation beim MSB, wenn Daten fehlen (Quelle 19).
- Automatisierte Warnsysteme, die Lieferanten benachrichtigen, wenn ein Lieferschein eingeht, aber keine entsprechenden Daten vom MSB vorliegen.
- Klare interne Prozesse, die festlegen, wer für die Reklamation verantwortlich ist und wie schnell sie erfolgen muss.
Fallstrick 4: Falsche Leistungsmaxima in korrigierten Lieferscheinen
Problem: Ein Lieferschein für April 2021 enthält ein Leistungsmaximum von 100 kW. Im September wird der Lieferschein storniert, weil die Energiemenge korrigiert werden muss. Inzwischen wurde im August ein neues Leistungsmaximum von 150 kW gemessen. Der Netzbetreiber trägt im neuen Lieferschein fälschlicherweise 150 kW ein – obwohl das Maximum für April weiterhin 100 kW beträgt.
Lösung:
- Leistungswerte im Lieferschein müssen sich nur auf den abgerechneten Zeitraum beziehen (Quelle 15).
- Dokumentation der ursprünglichen Werte, um sicherzustellen, dass bei einer Korrektur keine falschen Daten übernommen werden.
Best Practices für eine fehlerfreie Marktkommunikation
1. Automatisierung wo möglich, manuelle Prüfung wo nötig
- EDI-Schnittstellen (z. B. für UTILMD, MSCONS) nutzen, um Daten automatisch auszutauschen.
- Plausibilitätsprüfungen einbauen, die Inkonsistenzen zwischen Lieferschein und Rechnung erkennen.
- Manuelle Stichproben durchführen, um sicherzustellen, dass automatisierte Prozesse korrekt funktionieren.
2. Klare Verantwortlichkeiten festlegen
- Wer ist für die Reklamation zuständig? (z. B. der Lieferant beim MSB)
- Wer prüft die Konsistenz von Lieferschein und Rechnung?
- Wer storniert Sonderrechnungen, wenn die Originalrechnung storniert wird?
3. Dokumentation und Nachvollziehbarkeit
- Alle Stornierungen und Korrekturen dokumentieren (Wer? Wann? Warum?).
- Archivierung der Originaldaten, um bei Streitfällen nachweisen zu können, welche Werte ursprünglich übermittelt wurden.
- Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter, die mit der Marktkommunikation betraut sind.
4. Nutzung von Anwendungshilfen und Leitfäden
- BDEW-Umsetzungsfragenkatalog (Quelle 1) als Referenz nutzen.
- BNetzA-Festlegungen (z. B. BK6-22-128) beachten.
- Excel-Templates und Tools des BDEW verwenden, um Daten zu plausibilisieren.
Fazit: Fehler vermeiden, Prozesse optimieren
Fehler in der Netznutzungsabrechnung sind ärgerlich, aber vermeidbar. Die wichtigsten Punkte:
✅ Stornierungen immer vollständig durchführen – inklusive Sonderrechnungen. ✅ Lieferscheine und Rechnungen müssen konsistent sein – Granularität beachten! ✅ Fehlende Werte unverzüglich reklamieren – sonst haftet der Lieferant. ✅ Leistungswerte im Lieferschein beziehen sich nur auf den abgerechneten Zeitraum. ✅ Automatisierung nutzen, aber manuelle Prüfungen nicht vernachlässigen.
Die Marktkommunikation in der Energiewirtschaft ist komplex – aber mit klaren Prozessen, guter Dokumentation und der richtigen Technik lassen sich Fehler minimieren.
Wie handhabt Ihr Unternehmen Reklamationen und Stornierungen? Gibt es Prozesse, die besonders gut funktionieren – oder typische Fallstricke, die immer wieder auftreten? Tauschen wir uns aus! Schreibt mir in den Kommentaren oder nehmt Kontakt auf – ich helfe gern bei konkreten Fragen zur Marktkommunikation.